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    Carus Campus

    Beschwerden - Diskriminierungserfahrungen - Ansprechstrukturen

      Willkommen im Wintersemester 2024/25 und für einige: Willkommen an unserer Fakultät!

      Wir hoffen Ihr startet in ein mega-nices Semester bzw. Studium und fühlt euch rundherum wohl auf unseren Campus. Sollte es dennoch einmal Anlass zu Beschwerden auf Grund von Diskriminierungsmomenten, Gewalt oder (sexualisierter) Grenzüberschreitungen geben, findet Ihr hier Hilfsangebote: 

      • Handlungskonzept der Hochschulmedizin „Wir setzen Grenzen!“

      Beschwerdestelle TU Dresden

      BKMS®-Hinweissystem der TU Dresden bzw. des Uniklinikums

      • Gleichstellungsbeauftragte an UKD und MFD

      • Lehrbeauftragte, Studiendekan:in, Dekan:in

      • externe Anlaufstellen (auch für Täter:innen)


      Beschwerdever­fahren bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

      Die Beschwerdestelle ist zuständig für offizielle Beschwerdeverfahren. Es ist ihre Aufgabe, Beschwerden neutral zu prüfen und darauf basierend den Vorgesetzten bzw. der Hochschulleitung Maßnahmen und Sanktionen zum Schutz vor (der Wiederholung von) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt vorzuschlagen. Die Beschwerdestelle bei Vorkommnissen von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist damit ein unterstützendes Element im Compliance Management System der TU Dresden.

      Vorm Einreichen einer offiziellen Beschwerde sollten sich Betroffene angemessen hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs beraten lassen. Einen Überblick über Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier. Beratende können im Beschwerdeprozess begleiten.

      Eine Beschwerde kann von Beschäftigten und Studierenden der TU Dresden postalisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort erfolgen. Die beschwerdeführende Person wird daraufhin über das Beschwerdeverfahren, ihre zugehörigen Rechte und ggf. über weitere Beratungsmöglichkeiten informiert.

      Die Beschwerdestelle agiert prinzipiell unter der Prämisse der Verschwiegenheit, die nur im für ein Beschwerdeverfahren nötiges Maß aufgehoben wird.

      Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde schließlich multiperspektivisch durch die Anhörung aller Beteiligten, Sichtung vorliegender Beweise sowie durch Recherche und Austausch mit Expert:innen. Die daraus resultierende Bewertung der Beschwerde wird der beschwerdeführenden Person mitgeteilt. Es wird sichergestellt, dass die beschwerdeführende Person keine Nachteile aufgrund der Beschwerde erfährt.

      Hinweise auf belästigendes, diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten können auch ohne Angabe des Namens mithilfe des digitalen BKMS®-Hinweissystem der TUD gemeldet werden. Inwiefern ein multiperspektivisches, faires Beschwerdeverfahren hierfür eingeleitet werden kann, muss fallspezifisch geprüft werden.

      Hochgeladen von: Carus Campus (Christina)
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